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Hygienemaßnahmen bei COVID-19-Patienten

Für Hygienebeauftragte im Gesundheitswesen ist der sichere Umgang mit COVID-19-Patientinnen und -Patienten weiterhin ein zentrales Thema. Dieser Überblick fasst die wichtigsten Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen zusammen – als Orientierung für den Alltag in Klinik, Praxis und Pflege. Der Hygieneplan ist eine Sammlung von verbindlichen Anweisungen und richtet sich an alle Personen, die einen hygienischen Bereich betreten. Grundsätzlich sollte ein Hygieneplan regelmäßig aktualisiert und an den aktuellen Stand der Technik und Regularien angepasst werden.
Ein Hygieneplan funktioniert nur dann, wenn dieser auch bei allen Mitarbeitern bekannt ist und die Vorgaben konsequent umgesetzt werden. Deshalb ist eine regelmäßige Unterweisung, mindestens einmal im Jahr, nötig. Unterjährig eingestellte Mitarbeiter und externe Personen sollten zusätzlich auf den Hygieneplan hingewiesen und über dessen Inhalt aufgeklärt werden.

Persönlicher Schutz

Der eigene Schutz beginnt bei den Grundregeln: gründliche Händehygiene (Seife im Alltag, Händedesinfektion im medizinischen Umfeld), die Husten- und Nies-Etikette in die Ellenbeuge sowie ausreichend Abstand zu erkrankten Personen. Diese Basismaßnahmen sind auch heute noch der wirksamste Schutz.

Umgang mit Patientinnen und Patienten

Bei bestätigten Fällen oder Verdacht auf COVID-19 werden Betroffene möglichst in einem Einzelzimmer mit eigener Nasszelle und – wenn vorhanden – Schleuse isoliert. Eine vorhandene raumlufttechnische Anlage ist abzuschalten. Die Patientinnen und Patienten erhalten einen Mund-Nasen-Schutz, der außerhalb der Isoliereinheit zu tragen ist. Für die Versorgung sollte möglichst geschultes Personal eingesetzt werden, das nicht parallel andere Patientinnen und Patienten betreut. Proben werden aus den oberen und tieferen Atemwegen entnommen; die Isolierung bleibt bis zum Befund bestehen.

Persönliche Schutzausrüstung

Personal und Besuchende tragen eine FFP2- oder FFP3-Maske (Dichtsitz beachten), einen flüssigkeitsdichten Schutzkittel und Einweghandschuhe. Bei hustenden oder niesenden Patientinnen und Patienten sowie bei aerosolbildenden Tätigkeiten ist zusätzlich eine Schutzbrille erforderlich. Nach dem Ablegen der Schutzausrüstung und vor Verlassen des Zimmers oder der Schleuse ist eine Händedesinfektion mit mindestens begrenzt viruzider Wirksamkeit durchzuführen. Kommt es zu offiziell festgestellten Lieferengpässen, kann eine Wiederverwendung von Masken ausschließlich patienten- und personalbezogen, längstens über eine Arbeitsschicht und bei trockener Luftlagerung erfolgen. Für bestätigte COVID-19-Fälle empfiehlt das RKI die sofortige Entsorgung gebrauchter Masken; eine Weitergabe an andere Personen ist ausgeschlossen.

Desinfektion und Aufbereitung

Für die Flächendesinfektion sind Mittel mit der Kennzeichnung „begrenzt viruzid" oder höher zu verwenden. Handkontakt- und patientennahe Flächen wie Nachttische, Nassbereiche und Türgriffe werden täglich wischdesinfiziert, bei Bedarf auch weitere Flächen. Medizinprodukte mit direktem Patientenkontakt – etwa EKG-Elektroden oder Stethoskope – bleiben patientenbezogen und werden nach jeder Nutzung desinfiziert. Geschirr wird geschlossen zur Spülmaschine transportiert und dort bei über 60 °C gereinigt; Wäsche und Textilien werden einem Wäschedesinfektionsverfahren nach RKI-Liste zugeführt. Betten und Matratzen erhalten wischdesinfizierbare Überzüge.

Weiterführende Informationen

Aktuelle Empfehlungen und Detailinformationen bietet das Robert Koch-Institut unter www.rki.de. Wer die eigenen Kolleginnen und Kollegen für kommende Herausforderungen wappnen möchte, sollte Hygienebeauftragte frühzeitig aus- oder weiterbilden lassen.

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