Wissen
34a Schein Voraussetzungen
Um in der Sicherheitsbranche zu arbeiten, ist der sogenannte Security Schein Pflicht. Der Erwerb dieses Nachweises ist durch §34a der Gewerbeordnung vorgeschrieben. Der Sicherheitsschein belegt die fachliche und menschliche Eignung einer Person für eine Tätigkeit im Sicherheitsgewerbe und wird von der IHK nach erfolgreichem Bestehen der Sachkundeprüfung ausgestellt.
Was braucht man um Security zu werden?
- Mindestalter 18 Jahre
- Verständnis der deutschen Sprache in Wort und Schrift
- Einwandfreies Führungszeugnis
- 34a Schein (wird nach der Sachkundeprüfung nach §34a der Gewerbeordnung ausgehändigt)
Einwandfreies Führungszeugnis als Grundvoraussetzung im Sicherheitsdienst
Bestehen der zuständigen Stelle Zweifel an der Zuverlässigkeit der Person, kann der Erwerb des 34a-Scheins abgelehnt werden. In diesem Fall ist keine Tätigkeit im Sicherheitsgewerbe möglich. Eine Ablehnung kann in der Regel dann eintreten, wenn der Antragsteller Vorstrafen hat oder Mitglied einer verfassungswidrigen Partei ist. Als Voraussetzung für den 34a-Schein gilt also auch ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis.
Arbeit im Sicherheitsdienst: Voraussetzungen
Da die Arbeit im Sicherheitsdienst mit gewissen Risiken behaftet ist, beurteilt die zuständige Stelle nicht nur die fachlichen Kenntnisse, sondern auch spezielle Kompetenzen im Umgang mit fremden Menschen. Da während der Arbeit im Sicherheitsgewerbe die Möglichkeit besteht, angegriffen zu werden, sind für Sicherheitsfachkräfte besondere Kenntnisse und Handlungsweisen erforderlich. Ebenso wichtig ist spezielles Fachwissen über die rechtlichen Grenzen des eigenen Handelns.
All diese Kenntnisse werden Ihnen in unserem Vorbereitungskurs vermittelt.
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